ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – AGB

 

§ 1 Anmeldung, Vertrag, Zahlungsbedingungen

Die Anzahl der Teilnehmer an meinen Fastenkursen ist begrenzt, daher empfehle ich eine frühzeitige Anmeldung.

Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Veranstalter den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.

Mit Vertragsschluss wird die Zahlung der Seminargebühr fällig, die innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Seminarleitung zu zahlen ist.

Nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine Einzahlungsbestätigung und weitere Informationen zum Fasten und zur Vorbereitung der Fastenwoche.

Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. 

Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter §3.

Der Beherbergungsvertrag des Kursteilnehmers kommt direkt zwischen dem Kursteilnehmer und dem Beherbergungsbetrieb zustande. Die Fastenleiterin tritt hier lediglich als Vermittlerin auf. Für die Unterkunft erhalten Sie eine separate Rechnung. Mit Reklamationen sowie Änderungs- und Sonderwünschen bezüglich der Unterkunft wendet sich der Kursteilnehmer direkt an den Beherbergungsbetrieb. Dort gelten die jeweiligen AGBs des Beherbergungsbetriebs. Für Verträge mit Dritten übernimmt die Fastenleiterin keine Haftung.

§ 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.
Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen rechtfertigen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Im Falle einer verkürzten Teilnahme oder bei Abbruch der Fastenwoche, egal aus welchem Grund, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verrechnung.

Bei der Leistungserbringung kann sich die Fastenleiterin eines Erfüllungsgehilfen bedienen.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per E-Mail möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Fastenleiterin. Innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung kann der Kursteilnehmer kostenlos vom Vertrag mit der Fastenleiterin zurücktreten. Eine evtl. schon überwiesene Seminargebühr wird von der Fastenleiterin zurückerstattet. Danach, bis 30 Tage vor Seminarbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben. Erfolgt der Rücktritt ab dem 30. Tag vor Kursbeginn, werden 25% des Gesamtpreises berechnet; ab dem 15 Tag 50%; ab dem 6. Tag 75% und 2 Tage vor Reisebeginn werden 100% vom Vertragswert berechnet. Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts. Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten und unvorhersehbaren Ereignissen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Veranstaltung bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden, sofern diese/r den Anforderungen an die Veranstaltung (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) gerecht wird. Dazu ist eine schriftliche Information an die Fastenleiterin erforderlich. In diesem Fall entfallen die Stornokosten.

Die Stornierungskosten können durch eine Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§ 4 Rücktritt durch die Veranstalterin

Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 10 Tage vor Reisebeginn darüber informiert.

Sollte wegen eines von der Fastenleiterin nicht zu vertretendes Ereignis (z.B. Krankheit, Unfall, Unwetter etc.) eine Veranstaltung später abgesagt werden müssen, so erhält der Teilnehmer den eingezahlten Seminarbeitrag zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Kursteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§ 5 Werbeverbot

Während der Fastenseminare darf nicht für Waren und Dienstleistungen geworben werden.

§ 6 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme

Bei den Angeboten auf dieser Seite handelt es sich um „Fasten für Gesunde“, ohne ärztliche Betreuung.

Die Weiterführung bestehender medizinischer Behandlungen bzw. die Weitereinnahme von durch Schulmedizinern und / oder Heilpraktikern verordneten Medikamenten, wird ausdrücklich empfohlen. Jeder Kursteilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand und seine medizinische Versorgung sowie der Fortführung selbst verantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Kurses.

Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet die Fastenleiterin nicht.
Das Einverständnis des Hausarztes oder Therapeuten ist bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten, bei Krankheit oder in anderen Zweifelsfällen vorausgesetzt.
Mit der Bestätigung der AGBs bestätigen Sie, dass Sie sich für gesund halten und freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnehmen. 

§ 7 Körperliche Anforderungen

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.

§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung

Die Fastenleiterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Beherbergungsbetrieb ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

Die Fastenleiterin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fastenleiterin gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber der Fastenleiterin wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung.

Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wander-, Fahrradtouren o.Ä. ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung (Seminar und Freizeit) trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt.

Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen Anja Bartsch (Fastenleiterin) und dem jeweiligen Kursteilnehmer.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.